15. Okt 2024
Ab dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Weblication® bietet durch seine Werkzeuge und Funktionen die Grundlage, um barrierefreie Websites umzusetzen wie z.B. die Funktionen der Pflichtangabe Titel bei zu veröffentlichenden Bildern, Vorlesefunktion, Schriftgrößenänderung, und vieles mehr.
Es ist auch möglich, eine barrierefreie Darstellung rein über CSS zusätzlich zur normalen Website für Besucher ohne Barriere anzubieten:
https://dev.weblication.de/dev/blog/CSS-benutzerabhaengig-nutzen.php
Auch Tab-Navigation und Skip-Funktionen zum Anspringen von
verschiedenen Navigationen und Links lassen sich in Weblication®
Projekten realisieren:
Beispiel: https://www.stadtwerke-karlsruhe.de
Darüber hinaus bietet Weblication® ab Version 19
Die Umsetzung einer barrierefreien Website wird immer in Zusammenarbeit mit dem umsetzenden Dienstleister in Abhängigkeit der Anforderungen des Kunden an Design und Usability sowohl für Menschen mit als auch ohne Barriere für den Zugang zum Web-Angebot erarbeitet. So ist beispielsweise die Farbgebung einer Website in Einklang zu bringen mit der für Barrierefreiheit geforderten Kontraste für bessere Lesbarkeit - also etwas, was nicht rein technisch, sondern auch gestalterisch zu berücksichtigen ist, und daher keine systemische Voraussetzung hat. Auch Access-Keys sind in Weblication® Projekten in entsprechenden Umsetzungen realisierbar.
Eine Übersicht, was Websitebetreiber zu berücksichtigen haben, ist
in der entsprechenden Richtlinie für die Umsetzung von
barrierefreien Websites definiert. Die Gestaltung sollte grob
gesehen u.a. beispielsweise folgende Punkte beachten:
Abschließend sei gesagt, dass die Umsetzung einer barrierefreien Website immer einen individuellen Entwicklungsprozess darstellt, in dem die entsprechenden Kriterien für die Barrierefreiheit im Design und Inhalt zu berücksichtigen sind, in dem individuelle Entwicklungen erforderlich werden können und bei dem die Werkzeuge in Weblication® große Unterstützung leisten.