16. Dez 2021
Laut §25 des seit 01.12.2021 gültigen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) bedarf es einer echten Zustimmung, sofern Cookies verwendet werden, die zum Betreiben der Website nicht notwendig sind.
Zustimmung und Ablehnung kann über einen Consent-Banner erfolgen. Das
Gesetz macht keine Aussagen zum Aussehen eines Consent-Banner.
Verbraucherschützer und Datenschutzstellen haben inzwischen Stellung bezogen und auch Abmahnungen vorgenommen, weil Website-Betreibern mit entsprechenden Darstellungen und Voreinstellungen vom Besucher ungewollte Zustimmungen eingeholt haben. Daraus lassen sich bestimmte Eigenschaften für einen Consent-Banner ableiten:
In zahlreichen mit Weblication® umgesetzten Projekten können wir
sehen, dass beispielsweise eine
Hervorhebung von "Alles auswählen" erfolgt. Dies kann unserer Auffassung nach zu einer Abmahnung
führen.
Bitte prüfen Sie daher in Ihren Projekten unbedingt Ihre Consent-Banner auf mindestens die unter "Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)" erwähnten Punkte, um sicherzugehen, dass Ihre Darstellung der aktuellen Interpretation der Gesetze durch Datenschutzbehörden und Verbraucherschützer entspricht, um eine Abmahnung zu vermeiden.