OZG-konformen Bürgerservice in kommunale Weblication®-Projekte einbinden

25. Jan 2024

Unser Weblication® Vertriebspartner gotoMEDIA entwickelt und betreut eine Vielzahl kommunaler Web-Auftritte für Kreise, Städte und Gemeinden in ganz Deutschland. Zur Abbildung gesetzlicher Anforderungen für kommunale Online-Angebote entwickelte gotoMEDIA den OZG-konformen Bürgerservice optiGov (https://www.optigov.de), der nahtlos in Weblication® integriert werden kann (OZG: Onlinezugangsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/). Inzwischen agiert optiGov als eigenständige GmbH.

Die juristischen und technischen Anforderungen eines kommunalen Webprojektes sind in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Entscheidend ist es, das Regelwerk des Onlinezugangsgesetzes OZG, der TTDSG, DSGVO sowie der Barrierefreiheit BITV 2.0 bei einem Relaunch zu erfüllen.

Der OZG-konforme Bürgerservice optiGov bietet perfekte Voraussetzungen, ein bürgerfreundliches digitales Antragsmanagement, den geforderten xZuFi-Standard, die Einbindung der Bund-ID, eines Bürgerpostfaches, gewünschter Fachverfahren, Dokumenten-Management- oder ePaymentsysteme direkt in ein kommunales Weblication®-Projekt einzubinden - ganz ohne Verlinkung auf ein externes Portal.

Referenzen:
https://www.optigov.de/de/referenzen

Beispiele von optiGov Integrationen in Weblication® CMS Projekte:


Produktseite:


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Screenshot OptiGov
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